AGB
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Frau Diplom-Übersetzerin Andrea Salusso, im folgenden auch Übersetzer genannt, und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig
vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen
sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der
Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass
eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den
Übersetzer frei.
4. Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst
nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des
Mangels geltend gemacht werden.
Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen
Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert
anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten
die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung
der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als
gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin
Mängel aufweist.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit
einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-
Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-
Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im
Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4
verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche
Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden
eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a
BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche
Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat
der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
9. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein
möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der
Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
10. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
11. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden
sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.